Architektenrecht
HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten Architekten, Fachplaner und Auftraggeber in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
-
Vertragsgestaltung
-
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Planungsmängeln
-
Abwehr und Durchsetzung von Honoraransprüchen
Ständige Beratung eines Architekturbüros bei dem Neubau eines Krankenhauses u.a. zu Honorar und Haftungsfragen.
HOMANN RECHTSANWÄLTE prüfen für ein Architekturbüro den Generalplaner-vertrag im Rahmen des Neubaus eines Krankenhauses und gestaltet die Subplanerverträge.
Der Mandant wurde nach zwei Treffen mit einem Architekten auf ein Honorar für drei Leistungsphasen in Anspruch genommen. HOMANN RECHTSANWÄLTE haben den Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in dem Honorarstreit des Architekten vertreten.
Was wir für Sie tun können:
-
Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen
-
Begleitung von Bauvorhaben in allen Leistungsphasen nach der HOAI von der Vorplanung über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Objektbetreuung
-
Beratung hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung bei der Verwendung von BIM
-
Schutz und Durchsetzung des Urheberrechts von Bauwerken und Architektenplänen
-
Abwehr unberechtigter "Aufstockungsklagen" nach der HOAI
-
u.V.m.